- Existenzgründung
- Definition:
- Mit Existenzgründung wird die erstmalige Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens bezeichnet. ... >>
Mit Existenzgründung wird die erstmalige Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens bezeichnet. Die Existenzgründung umfasst im Hinblick auf die Beantragung --> öffentlicher Fördermittel nicht nur den Zeitraum der Umsetzung von der Geschäftsidee bis zur tatsächlichen Gründung des Unternehmens, sondern darüber hinaus auch die ersten 5 Jahre der unternehmerischen Tätigkeit. So können externe Beratungsleistungen zur Unterstützung der "jungen" Unternehmer durch öffentliche Fördermittel im Rahmen des --> Gründercoaching Deutschland in den ersten 5 Jahren der Selbständigkeit bezuschusst werden.

